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Newsletter Februar 2022 Stephan Boehnke HR Consulting & Training

Newsletter Februar 2022 Stephan Boehnke HR Consulting & Training

‍  ‍13. Mai 2025 ‍

‍Herzlich Willkommen Besucher ,

ich freue mich, Ihnen heute unseren aktuellen Newsletter zusenden zu können.

 

Ich hoffe, dass wir wieder interessante Themen für Sie ausgesucht haben. 

 

Herzliche Grüße

Stephan Boehnke

HR Digital Summit 

Ein kurzer Rückblick

Am 17.02. führte unser Partner Faircoach die HR Digital Summit durch, auf der wir online knapp 200 Teilnehmer*innen begrüßen durften. In verschiedenen Vorträgen von Anbietern, Anwendern und Beratern wurde das Thema Digitalisierung in HR betrachtet. Die vielen Fragen der Teilnehmer*innen hat gezeigt, dass wir ein Thema aufgegriffen haben, dass offensichtlich viele Personalverantwortliche aktuell beschäftigt.

Im Mittelpunkt stand unter anderem die digitale Signatur. Ich erlebe es recht häufig bei meinen Kunden, dass es zwar viele Meinungen zu diesem Thema gibt, aber konkretes Wissen eher selten ist. Das liegt vor allem daran, dass die Nutzung digitaler Signaturen gerade im Personalmanagement in den letzten Jahren stark durch die Furcht beeinträchtigt wurde, dass solche Signaturen den Arbeitsgerichten nicht standhalten. Nun muss man aber unterscheiden für welche Dokumente überhaupt Signaturen erforderlich sind und falls dieser Bedarf besteht, welche Qualität diese Signatur haben muss. Bei den digitalen Signaturen unterscheiden wir 3 Qualitäten:

 

1.       Die einfache elektronische Signatur

Diese Form der elektronischen Signatur bietet den geringsten Sicherheitsstandard und die Beweiskraft kann vor Gericht leicht bestritten werden. Dennoch ist es zulässig auch Verträge, in denen die elektronische Form der Unterschrift vereinbart ist, die einfache elektronische Signatur zu nutzen.

Im Personalmanagement ist diese Form bei internen Genehmigungsschritten sinnvoll einsetzbar, da auch die Einführung dieser Form der elektronischen Signatur mit überschaubarem Aufwand möglich ist.

 

2.       Die fortgeschrittene elektronische Signatur

Hier werden schon deutlich strengere Vorgaben gestellt, nach denen drei Kriterien erfüllt sein müssen. Eine mögliche Manipulation von Daten, die nach dem Signieren in einem Dokument vorgenommen wurde, muss erkennbar sein, die Signatur muss einer bestimmten Person eindeutig zugeordnet werden können und im Zweifel muss diese Person außerdem belegen können, dass sie die Signatur gesetzt hat und diese mit den entsprechenden Sicherheitsanforderungen übereinstimmt, wobei die Verwendung eines einmaligen und geheimen Software-Schlüssels vorausgesetzt wird. Mit der fortgeschrittenen Signatur wird die elektronische Form gewahrt und wie die einfache Variante kommt der fortgeschrittenen Signatur im Gerichtsverfahren ein Beweiswert zu. Sie ist als Objekt des Augenscheins zugelassen und ihr kommt eine nicht zu unterschätzende Beweiskraft zugute. Das Einsatzgebiet sind häufig formfreie Vereinbarungen, die keinen strengeren gesetzlichen Vorschriften unterliegen, im Personalmanagement könnten das einfache Arbeitsverträge sein.

 

3.       Die qualifizierte elektronische Signatur

Bei der qualifizierten elektronischen Signatur ist zusätzlich das Zertifikat eines Zertifizierungsdiensteanbieters erforderlich. Hierzu muss man sich bei einem der Anbieter registrieren, indem man einen schriftlichen Antrag einreicht und sich per Ausweis identifiziert. Der Anbieter garantiert dann, dass der Antragsteller einen öffentlichen Signaturschlüssel besitzt, der mit seiner Identität übereinstimmt. Eine solche Zertifizierung ist üblicherweise nur für einen begrenzten Zeitraum (2-5 Jahre) gültig.

Mit der qualifizierten elektronischen Signatur wird die Schriftform auf Papier ersetzt. Sie bewirkt, dass der Unterzeichner tatsächlich das signierte Dokument verantwortet.

Mit dieser Form der digitalen Signatur können auch komplexe Vertragswerke im Personalmanagement, wie befristete Verträge oder Vertragsauflösungen rechtssicher signiert werden.

Um alle Zweifel auszuräumen, sollte an sich für die qualifizierte elektronische Signatur einen Anbieter suchen, der sich freiwillig bei der Bundesnetzagentur akkreditieren lassen hat. Der Zertifizierungsdiensteanbieter unterstellt sich dabei freiwillig der Kontrolle der Bundesnetzagentur und damit auch den Anforderungen des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung. Im Gegenzug verleiht die Bundesnetzagentur dem Anbieter ein Gütesiegel. Auf diesen Sie sich als Kunde berufen dürfen. Sie finden die akkreditierten Anbieter auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

Diese Form der Signatur garantiert die Beweissicherheit vor Gericht – sie gewährleistet die Prüfbarkeit elektronischer Signaturen für bis zu 30 Jahre. Die Nutzung dieser akkreditierten, qualifizierten elektronischen Signatur ist dennoch noch nicht weit verbreitet, was sicher auf die noch recht hohen Kosten für die Akkreditierung zurückzuführen ist.

Sie wollen sich zu Digitalisierungsthemen mit mir austauschen? Dann vereinbaren Sie gern einen unverbindlichen Termin.

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UKRAINE

Das geht uns alle an!

Die letzten Tage haben unsere Welt ein Stück aus den Fugen gehoben. Ich persönlich hätte es nie für möglich gehalten, dass so etwas passiert.

Als ehemaliger Personalleiter der GAZPROM Germania habe ich natürlich einen ganz persönlichen Bezug zu Russland. Ich habe mit Menschen aus unterschiedlichen Nationen zusammengearbeitet und bei der GAZPROM war es völlig normal, das Russen und Ukrainer gemeinsam tätig waren. Ich kann mich noch sehr gut an einen Abend in Moskau erinnern, an dem ich mit Kollegen (Deutsche, Russen und Ukrainer) in einem ukrainischen Restaurant essen war.

Viele meiner ehemaligen russischen Kolleginnen und Kollegen haben sich schockiert geäußert, empfinden das Handeln ihrer Regierung beschämend und können einfach nicht glauben was gerade passiert. Russische Wissenschaftler, Künstler und Sportler melden sich zu Wort und positionieren sich klar und deutlich gegen die Aggression von Putin. Mich haben Bilder aus St. Petersburg erreicht auf denen für den Frieden protestierende Menschen zu sehen sind. Wer weiß wie ein totalitäres Regime, wie das in Moskau, auf solche Aktivitäten reagiert kann nachvollziehen, welchen Mut und welche Entschlossenheit diese Menschen jetzt aufbringen.

Es ist gut zu sehen wie klar sich die Menschen und auch die überwältigende Mehrheit der Regierungen auf diesem Planeten klar und deutlich gegen Putin positionieren.

Umso unverständlicher empfinde ich das Zögern in der Wirtschaft. Was machen die großen Konzerne, die Geschäfte in und mit Russland abwickeln? Beugen Sie sich nur den Sanktionen und beklagen dann noch lauthals die drohenden Verluste und fordern womöglich noch Entschädigungen dafür oder positionieren Sie sich ebenso stark und stellen von sich aus, die Geschäfte mit Russland ein? Kein Geschäft der Welt rechtfertigt einen Krieg. Jegliche wirtschaftliche Nachteile, die jetzt durch konsequentes Handeln entstehen können, sind immer noch besser als die Folgen eines Flächenbrandes, möglicherweise einer atomaren Auseinandersetzung.

Was sind die tollen Zertifikate dieser Unternehmen wert, zu Familie und Beruf, Antirassismus, Gleichberechtigung und ähnlichem wenn Sie jetzt nicht konsequent Flagge zeigen?

Gleiches gilt natürlich auch für Staaten und deren Regierungen, die meine sie müssten sich heraushalten. Ganz vorn dabei die „neutrale“ Schweiz.

 

Ich hoffe sehr, dass die von der Staatengemeinschaft getroffenen Maßnahmen Wirkung zeigen und die Ukraine möglichst schnell wieder zu einem friedlichen Ort wird. Bis es soweit ist, gilt es aber Entschlossenheit zu zeigen, auf allen Ebenen.

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Sie erreichen uns unter kontakt@boehnke-hr-consult.com

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