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Newsletter Juni 2025 Stephan Boehnke HR Consulting & Training

Newsletter Juni 2025 Stephan Boehnke HR Consulting & Training

30. Juni 2025

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‍Herzlich Willkommen Besucher ,

ich freue mich, heute unseren aktuellen Newsletter zusenden zu können.

 

Ich hoffe, dass wir wieder interessante Themen für Dich ausgesucht haben. 

 

Herzliche Grüße

Stephan Boehnke

Foto Stephan Boehnke

Software für HR

 

Was für ein Durcheinander - oder?

Mein aktueller Beratungsschwerpunkt liegt in der Digitalisierung der Personalarbeit. Eine Grundvoraussetzung ist dabei natürlich eine leistungsfähige IT-Infrastruktur und entsprechende Applikationen für das Personalmanagement.

 

Obwohl ich der Meinung bin, einen ganz guten Überblick in diesem Bereich zu haben, stoße ich dennoch in der heutigen Zeit an Grenzen. Ob HR-Suiten oder spezialisierte Applikationen, die Anzahl der verfügbaren Software ist in den letzten Jahren ins unermessliche gestiegen. Dort den Überblick zu behalten und die Stärken und Schwächen der verschiedenen Anbieter zu kennen ist nahezu unmöglich.

 

Grund genug, sich diesen Markt mal etwas genauer anzusehen. Eine Aufgabe, die mich sicher einige Wochen und vielleicht auch Monate beschäftigen wird. Ziel wird es sein, hier einen Überblick über die am meisten verbreiteten Tools zu erlangen und den Entscheidungsträgern eine Hilfestellung zu geben.

 

Dabei sollen auch die Erfahrungen von Anwendern nicht zu kurz kommen. Daher schon jetzt die Bitte an meine Leser, hier zu unterstützen. Ich werde in einer der nächsten Newsletter mit einem Fragebogen auf Euch zukommen und würde mich über möglichst viele Rückmeldungen freuen.

 

Ich bin gespannt, was mich bei meiner Recherche erwartet und welche Überraschungen ich hier möglicherweise erleben werden.

 

Ich halte Euch auf jeden Fall auf dem Laufenden.

 

Wer schon jetzt Interesse hat zu unterstützen, kann gern Kontakt zu mir aufnehmen.

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Junge Leistungsträger halten und fördern

Was die Begabtenförderung möglich macht

 

Aktuell beenden die Sommerauslerner ihre Berufsausbildung und viele Unternehmen möchten ihre Top-Auslerner(innen) halten und nach Möglichkeit auch fördern. Vielerorts fehlt es aber an den dafür erforderlichen Mitteln.

Passend für alle Auslerner(innen), die ihre Berufsabschlussprüfung mit mind. 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 abgeschlossen haben ist dann die Begabtenförderung. Mit dieser Begabtenförderung können

 

  • die Teilnahme an anspruchsvollen Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen, die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung sowie alle in Zusammenhang mit der Prüfung stehenden Kosten wie Fahrgeld oder Übernachtungskosten.
  • die Teilnahme an anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen
  • zusätzlicher IT Bonus zum Erwerb eines Computers bis zu einer Höhe von max. 250,- EUR

 

gefördert werden.

 

Förderhöhe und Zeitraum sind dabei auch attraktiv und umfassen einen Zeitraum von max. 3 Jahren, in denen Zuschüsse von jährlich bis zu 2.900,00 EUR für die Finanzierung der beruflichen Weiterbildung gezahlt werden, in 3 Jahren insgesamt bis zu 8.700,00 EUR. Es ist ein Eigenanteil an den Kosten von 10% je Maßnahme von den Stipendiaten/Stipendiatinnen selbst zu tragen.

 

Einen Antrag auf Begabtenförderung können nur die Auslerner(innen) selbst stellen. Die Beantragung muss dort erfolgen, wo das Ausbildungsverhältnis eingetragen war. Üblicherweise sind das die regional zuständigen IHK’s. Das Antragsverfahren beginnt immer am 01.01. und endet am 31.10. eines jeden Jahres für die Förderperiode, die im darauffolgenden Jahr beginnt.

 

Die Mittel sind zwar begrenzt, werden aber häufig gar nicht komplett ausgeschöpft, da das Programm offensichtlich nicht überall bekannt ist.

 

Du als Ausbildungsbetrieb kannst Deinen Auslerner(innen) hier gern beratend zur Seite stehen und bei Bedarf unterstützen wir Dich dabei. Unsere eigenen Programme fallen dabei unter den Punkt „Teilnahme an anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen“ und sind somit ebenfalls förderfähig.

 

Gern beraten wir Dich und Deine Azubis zu diesem Thema und zeigen auf, wie unsere Programme die persönliche Entwicklung deiner jungen Nachwuchstalente unterstützen kann.

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Sozialstaat Deutschland 

Wunsch und Wirklichkeit

 

Wir sprechen in Deutschland gern von der sozialen Marktwirtschaft und sind nicht zu Unrecht stolz auf die vielen sozialen Errungenschaften. Aber was ist dran am Sozialstaat, wenn man unverschuldet wirklich Hilfe benötigt?

 

Ich bin in meinem familiären Umfeld quasi Mitbetroffener und war als langjähriger Personaler der Meinung, ich hätte ein bisschen Ahnung vom Sozialversicherungswesen unseres Landes. Was ich in den letzten Monaten aber erleben musste, lässt mich fassungslos zurück.

 

Zum Fall: Eine Person, die ihr Leben lang gearbeitet hat, muss sich vor einigen Jahren krankheitsbedingt einer schweren Operation unterziehen und kann ihren Job nicht mehr ausüben. Nach langem hin und her finanziert die Rentenversicherung eine Umschulung und die betroffene Person übt diesen neuen Beruf über mehrere Jahre aus und zahlt weiter in unser Sozialversicherungssystem ein. Nun wird nach einigen Jahren bei einer Untersuchung erneut eine Schädigung festgestellt, die unverzüglich durch eine OP behandelt werden muss. In der Folge treten weitere erhebliche Einschränkungen auf, die die Leistungsfähigkeit und Lebensqualität erheblich beeinflussen.

 

Nun wird ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente und ein Antrag zur Feststellung des Grades der Behinderung gestellt. Beide Anträge werden nach ca. 4-monatiger Bearbeitungszeit abgelehnt und in der Begründung wird in beiden Fällen mitgeteilt, dass keine Verschlechterung des Gesundheitszustandes festgestellt werden kann. Die Rentenversicherung schickt dabei innerhalb weniger Tage gleich mehrere Bescheide, teilweise doppelt, teilweise aus Sicht der Betroffenen auch widersprüchlich, ohne dass sich die Bescheide in irgendeiner Form aufeinander beziehen. Parallel rufen Vertreter der gesetzlichen Krankenversicherung an und wollen mündliche Aussagen der betroffenen Person erzwingen, die sich auf die Anträge bei der Rentenversicherung beziehen. Aus meiner Sicht mit einem einzigen Ziel: Möglichkeiten zu finden, die eigenen Versicherungsleistungen zu kürzen oder zu verweigern.

 

Mit Verlaub, aber dieses System unterstützt nicht Menschen, die Hilfe benötigen, sondern treibt sie durch Ausübung psychischen Drucks in zum Teil existenzbedrohliche Situationen. Nur um es klarzustellen: Es handelt sich hier nicht um Bitsteller, sondern um Versicherte, die Hilfe benötigen und eine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen wollen und das von gesetzlich regulierten Stellen.

 

Die Art und Weise, wie mit Menschen, die unverschuldet in Not geraten umgegangen wird, ist nicht mit einem sozialstaatlichen Verhalten vereinbar. Ganz im Gegenteil, den Betroffenen wird offensichtlich von vornherein  unterstellt, dass sie sich Leistungen erschleichen wollen. Echte Hilfe - Fehlanzeige!

 

 

Fazit: Auf dem Papier ist Deutschland ein Sozialstaat. In der Praxis ist die Inanspruchnahme von Sozialleistungen und hier im konkreten Fall von Versicherungsleistungen nur durch die Überwältigung massiver Hürden möglich.

 

Traurig, aber leider wahr!

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